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Allgemeine Regeln für einen Schließungsauftrag
Das Schreiben kann grundsätzlich formlos sein. Es muss jedoch folgendes
enthalten:
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Der Auftraggeber sollte grundsätzlich klar formulierte und von der Zustellung her gesicherte Aufträge* zur Verarbeitung senden. Deshalb werden von Auftragnehmerseite vorformulierte Textvorschläge zur Verfügung gestellt, um Mißverständnisse zu vermeiden. Bei Nichtverwendung dieser Texte, sowie Ignoranz unserer Zustellungs- und Sicherheitshinweise haftet der Auftraggeber für alle Folgen daraus. *Beachten Sie bitte, dass Faxe, welche z. B. bereits mehrfach weitergeleitet wurden oft nicht mehr eindeutig lesbar sind! Eine Sendung per Einwurfeinschreiben ist daher grundsätzlich zu bevorzugen! |
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